Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ensolis GmbH Albert-Sever-Straße 17, 2231 Strasshof an der Nordbahn (UID-Nr.: ATU78237846)

 

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte die zwischen der Ensolis GmbH (im Folgenden „ENSOLIS“) einerseits und einem Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) oder Unternehmer andererseits über den Verkauf oder die Montage von Photovoltaikanlagen und dazugehörigen Waren (im Folgenden „Waren“) abgeschlossen werden. Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.

 

§ 2 Angebote

Die Preise sind in Euro angegebene Bruttopreise, sohin einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preislisten und Kataloge der ENSOLIS sind freibleibend und unverbindlich. ENSOLIS behält sich das Recht zur Änderung der Preise vor, wobei die Preisänderungen nur für künftige, nicht jedoch für bereits abgeschlossene Verträge gelten. Sofern ENSOLIS im Einzelfall keine längere Bindungsfrist bekannt gibt, ist ENSOLIS an ihr Angebot für 14 Tage gebunden.

 

§ 3 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das von ENSOLIS gelegte Angebot innerhalb der Bindungsfrist durch eine Willenserklärung (etwa durch Übermittlung des vom Kunden unterzeichneten Angebots- und Bestellformulars im elektronischen Wege) oder durch eine eindeutige Handlung (etwa durch Überweisung der im Angebot geforderten Anzahlung) annimmt. Für Verbraucher gilt: Nachträgliche Vertragsänderungen, Abweichungen vom Angebot sowie dessen Ergänzungen 2 bedürfen der Zustimmung beider Parteien. Für Unternehmen gilt: Nachträgliche Vertragsänderungen, Abweichungen vom Angebot sowie dessen Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Die Einholung von allfälligen behördlichen Genehmigungen für die Anbringung oder Verwendung von Photovoltaik- oder sonstigen Anlagen ist nicht Inhalt des Vertrages und erfolgt ausschließlich durch den Kunden (unabhängig davon, ob er Verbraucher iSd KSchG oder ein Unternehmer ist). ENSOLIS ist nicht verpflichtet, diese Genehmigungen zu überprüfen. Eine Nachbetreuung der Photovoltaik- oder sonstigen Anlage (beispielsweise in Form von Wartungsarbeiten) ist – mangels gegenteiliger Vereinbarung – nicht Inhalt des Vertrages.

 

§ 4 Zahlung

Der Kaufpreis für Waren ist innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss, frühestens jedoch nach Rechnungslegung, zur Zahlung fällig. Hinsichtlich des Werklohns für von der ENSOLIS erbrachten oder zu erbringenden (Montage- )Leistungen gilt Folgendes: a) Bei Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 20 kW ist der Werklohn für die Montageleistungen binnen 10 Tagen nach Fertigstellung und Rechnungslegung zur Zahlung fällig. b) Bei Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 20 kW ist  eine Teilzahlung über 50% des Werklohns binnen 10 Tagen nach Fertigstellung der Unterkonstruktion und Rechnungslegung,  eine weitere Teilzahlung über 30 % des Werklohns binnen 10 Tagen nach Fertigstellung der Verkabelungen bis zum Wechselrichter bzw. Überspannungableiter und Rechnungslegung, sowie  die letzte Teilzahlung über 20 % des Werklohns binnen 10 Tagen nach Abschluss der Montagearbeiten und Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Wenn in einem Vertrag sowohl der Verkauf von Waren als auch die Erbringung von Montagedienstleistungen vereinbart wird, erhält der Kunde getrennte Rechnungen über den Kauf und die Monatedienstleistung. Der jeweilige Rechnungsbetrag wird gemäß obigen Bestimmungen zur Zahlung fällig. 3 Der Kunde wird gebeten, bei Zahlung mittels Banküberweisung die Rechnungsnummer anzugeben.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Für Verbraucher gilt: Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der ENSOLIS. Für Unternehmer gilt: Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, die der ENSOLIS gegenüber dem Kunden zustehenden, im Eigentum der ENSOLIS.

 

§ 6 Lieferung

Mangels anderslautender einzelvertraglicher Regelung gilt eine Lieferfrist (Warenkauf) von drei Monaten als vereinbart. Die Montage (Dienstleistung) erfolgt zum vereinbarten Termin. Erfüllungsort ist die vom Kunden angegebene Liefer-/Montageadresse. Für den Fall, dass die Lieferung und/oder Montage aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (etwa wenn der Kunde zum vereinbarten Lieferzeitpunkt am vereinbarten Liefer- /Montageort nicht anwesend ist), nicht durchgeführt werden kann, gilt Folgendes: Für Verbraucher gilt: Der Kunde hat der ENSOLIS die frustrierten Aufwendungen zu ersetzen. Die ENOLIS ist berechtigt, als frustrierte Aufwendungen alle tatsächlich entstandenen Aufwendungen geltend zu machen (insbesondere Anfahrtskosten, Kosten des Personals etc.). Für Unternehmer gilt: Der Kunde hat er der ENSOLIS eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in Höhe von € 500,00 zu bezahlen. Übersteigt die Höhe der tatsächlich entstandenen frustrierten Aufwendungen den Betrag von € 500,00, ist der Kunde verpflichtet, zusätzlich der ENSOLIS die Differenz zwischen Vertragsstrafe und den tatsächlich entstandenen frustrierten Aufwendungen zu ersetzen.

 

§ 7 Gefahrenübergang

Für Verbraucher gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware geht auf den Kunden über, sobald dieser die Ware entgegennimmt. 4 Für Unternehmer gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware geht auf den Kunden über, sobald ENSOLIS die Ware an den Transporteur übergibt.

 

§ 8 Gewährleistung

Für Verbraucher gilt: Die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen finden Anwendung. Für Unternehmer gilt: Der Kunde ist verpflichtet die Waren sowie Montageleistungen ohne schuldhaften Verzug nach Ablieferung (bei Waren) bzw. Erbringung (bei Montageleistungen) auf Mängel zu überprüfen. Sollte der Kunde der Ansicht sein, dass die Waren beschädigt oder unvollständig seien bzw. die Montage mangelhaft durchgeführt worden sei, muss er dies ENSOLIS binnen 8 Tagen schriftlich melden. Diese Meldung hat die Rechnungsnummer, eine Kopie des Lieferscheins sowie eine kurze Beschreibung der behaupteten Mängel zu enthalten. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, kann er Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend machen.

 

§ 9 Haftung

Für Verbraucher gilt: Es finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung. Für Unternehmer gilt: ENSOLIS haftet – mit Ausnahme für Personenschäden – nur für Schäden, die sie dem Kunden grob fahrlässig oder vorsätzlich zugefügt hat, nicht jedoch für solche, die aufgrund leichter Fahrlässigkeit entstanden sind. Die Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz trägt der Kunde. Für Personenschäden haftet ENSOLIS auch dann, wenn sie den Schaden leicht fahrlässig herbeigeführt hat.

 

§ 10 Rücktritt und Rücksendung von Waren

Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes haben, sofern der Vertrag als Fernabsatzgeschäft oder aus Auswärtsgeschäft geschlossen wurde, das folgende gesetzliche Rücktrittsrecht gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG): 5 Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage • im Falle eines Kaufvertrages ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat; • im Falle eines ausschließlich über Dienstleistungen (ohne Kauf von Waren) abgeschlossen Vertrages ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Ensolis GmbH, Albert-Sever-Straße 17, 2231 Strasshof an der Nordbahn, Telefonnummer: +43 676 44 27 728, e-mail: info@ensolis.at mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Ensolis GmbH Ihnen alle Zahlungen, die die Ensolis GmbH von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von der Ensolis GmbH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei der die Ensolis GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Ensolis GmbH dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Die Ensolis GmbH holt die Waren ab. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. 6 Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie der Ensolis GmbH einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Ensolis GmbH von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

 

§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen ENSOLIS und dem Kunden wird die Anwendung österreichischen Rechts unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts vereinbart. Für Verbraucher gilt: Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Unternehmer gilt: Für sämtliche aus dem Vertrag entstehende Rechtsstreitigkeiten – einschließlich solcher über das Zustandekommen des Vertrages – wird die ausschließliche Zuständigkeit des am Sitz der ENSOLIS sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.

 

§ 12 Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise oder zur Gänze unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen sowie der auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Verträge davon unberührt. 

Ensolis GmbH

Albert-Sever Str. 17.

2231 Strasshof an der Nordbahn

 

+43 676 44 27 728

info@ensolis.at